Schlagwort-Archive: Neuigkeiten

Photovoltaik Reinigung

Reinigung bringt Watt! Auch wenn einige Hersteller behaupten dass Photovoltaikanlagen selbstreinigend seien, das Gegenteil ist der Fall! Es ist keine Seltenheit, dass sich bereits im ersten Jahr nach der Installation die Energieerträge um bis zu 20% verringern! Verschmutzungen durch Witterungs- und Umwelteinflüsse stören den Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen ganz erheblich. Die in Wolken und Atmosphäre schwebenden…
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2025 bringt sehr viel frischen Wind!

Da wir, Christian Knoll und Richard Föhre, uns in den nächsten Jahren sukzessive aus dem direkten operativen Geschäft zurückziehen werden, wurde die Geschäftsleitung der Gebäudereinigung und Gebäudedienste Jeblick mit Jana Kaiser und Mario Ditzel verstärkt. Die Bereiche Personal und kaufmännische Verwaltung werden künftig von Jana Kaiser, der technische Bereich und das Marketing von Mario Ditzel…
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Tarifinformation

Neuer Tarifabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk!

Neuer Branchenmindestlohn ab 01. Januar 2025

Nach 16-stündigen Verhandlungen konnten sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk (BIV) auf Arbeitgeberseite im Rahmen der vierten Tarifrunde in der Nacht vom 14. auf den 15. November in Köln auf einen Tarifkompromiss einigen.

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen in zwei Stufen ab dem 01. Januar 2025 mit einer Laufzeit von 24 Monaten bis 31.12.2026.

Für die Mindestlohngruppen 1 und 6 gelten ab dem 01.01.2025 folgende Tariferhöhungen:

Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung):

  • plus 5,56% zum 01.01.2025
  • plus 5,26% zum 01.01.2026

Lohngruppe 6 (Glas- und Sonderreinigungen):

  • plus 5,69% zum 01.01.2025
  • plus 4,25% zum 01.01.2026

 

Die damit einhergehende Preisanpassung aller Aufträge gemäß ihrer vertraglichen Vereinbarung erfolgt automatisch zum 1. Januar 2025

Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird durch die Allgemeinverbindlichkeit verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne zu zahlen. Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) geprüft. Ein Verstoß hat u.a. sehr hohe Bußgelder und ggfls. sogar Haftstrafen zur Folge.

Bei Fragen zu diesem neuen Tarifabschluss und der damit einhergehenden Preisanpassung ihrer aktuellen Verträge, bitten wir um Ihren Anruf oder eine Nachricht per Mail.

Beste Grüße aus Kaiserslautern
Christian Knoll und Richard Föhre

 

 

Schmutzeintrag deutlich verringern

Wussten Sie eigentlich, dass Jeblick auch den Schmutzfangmattenservice anbietet?

Unsere Matten verfügen über hocheffektive Säuberungseffekte und eine hohe Wasseraufnahme. Zusätzlich wird der Schmutzeintrag ins Gebäude erheblich gesenkt. Darüber hinaus sind die Baumwollmatten schalldämmend und senken so den Geräuschpegel innerhalb eines Gebäudes. Sie sind mit einem perforierten Boden ausgestattet und sorgen somit für einen rutsch- und stolpersicheren Eingangsbereich.

Das Mieten von Schmutzfangmatten ist besonders einfach und praktisch. Wir legen die Matten für Sie aus und holen die ausgelegten Matten im Austausch gegen saubere Matten wieder ab. Für Sie entsteht keine Mehrarbeit und Sie profitieren immer von sauberen Schmutzfangmatten. Damit tragen Sie nicht nur zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden bei, sondern verschaffen Ihren Räumen ein hochwertigeres Aussehen durch saubere Böden.

Wir können Ihnen Beispielsweise unseren Schmutzfangmattenservice, für eine Matte in der Größe 85cm x 150cm, schon ab € 6,32 netto je Monat* anbieten!

Weitere verfügbare Standardgrößen:

  • 85 x 90 cm
  • 85 x 250 cm
  • 85 x 400 cm
  • 115 x 200 cm
  • 115 x 400 cm
  • 150 x 250 cm

Selbstverständlich liefern wir Ihnen aber auch Schmutzfangmatten im eigenen Design und in Sondergrößen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*) alle Preisangaben zzgl. Anfahrtspauschale und Umweltbeitrag