Tarifinformation

Neuer Tarifabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk!

Neuer Branchenmindestlohn ab 01. Januar 2025

Nach 16-stündigen Verhandlungen konnten sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk (BIV) auf Arbeitgeberseite im Rahmen der vierten Tarifrunde in der Nacht vom 14. auf den 15. November in Köln auf einen Tarifkompromiss einigen.

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen in zwei Stufen ab dem 01. Januar 2025 mit einer Laufzeit von 24 Monaten bis 31.12.2026.

Für die Mindestlohngruppen 1 und 6 gelten ab dem 01.01.2025 folgende Tariferhöhungen:

Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung):

  • plus 5,56% zum 01.01.2025
  • plus 5,26% zum 01.01.2026

Lohngruppe 6 (Glas- und Sonderreinigungen):

  • plus 5,69% zum 01.01.2025
  • plus 4,25% zum 01.01.2026

 

Die damit einhergehende Preisanpassung aller Aufträge gemäß ihrer vertraglichen Vereinbarung erfolgt automatisch zum 1. Januar 2025

Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird durch die Allgemeinverbindlichkeit verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne zu zahlen. Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) geprüft. Ein Verstoß hat u.a. sehr hohe Bußgelder und ggfls. sogar Haftstrafen zur Folge.

Bei Fragen zu diesem neuen Tarifabschluss und der damit einhergehenden Preisanpassung ihrer aktuellen Verträge, bitten wir um Ihren Anruf oder eine Nachricht per Mail.

Beste Grüße aus Kaiserslautern
Christian Knoll und Richard Föhre

 

 

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