Tarifinformation

Neuer Tarifabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk!

Neuer Branchenmindestlohn ab 01. Oktober 2022

Im Folgenden möchten wir Sie über den neuen Tarifabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk und der damit einhergehenden Preisanpassung aller aktuellen Aufträge gemäß Ihrer vertraglichen Vereinbarung zum 01. Oktober 2022 informieren.

Als notwendige Reaktion auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um 22,2% (in zwei Stufen) auf 12,00 Euro zum 01.10.2022, haben die Tarifpartner im Gebäudereiniger-Handwerk ebenfalls zum 01.10.2022 einen neuen, ablösenden Mindestlohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung abgeschlossen. Dies war erforderlich, um den bisherigen Abstand des gesetzlichen Branchenmindestlohns zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu wahren.

Der neue Mindestlohntarifvertrag beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen in zwei Stufen ab dem 01.10.2022 mit einer Laufzeit von 27 Monaten bis 31.12.2024.

Für die Mindestlohngruppen 1 und 6 gelten ab dem 01.10.2022 folgende Tariferhöhungen:

Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung):

  • plus 12,55% zum 01.10.2022
  • plus   3,85% zum 01.01.2024

Lohngruppe 6 (Glas- und Sonderreinigungen):

  • plus 9,39% zum 01.10.2022
  • plus 3,09% zum 01.01.2024

Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird durch die Allgemeinverbindlichkeit verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne zu zahlen. Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) geprüft. Ein Verstoß hat u.a. sehr hohe Bußgelder und ggfls. sogar Haftstrafen zur Folge.

 

Zusätzliche Lohnneben- und auftragsbezogene Kosten

Lohnneben- und auftragsbezogene Kosten entstehen weiterhin durch die neuen Gleitzonenregelungen bei Midi-Jobs, sowie den immens gestiegenen Aufwendungen in den Bereichen Energie, Fuhrpark, Material, sowie Maschinen und Geräten.

Diese Kosten führen zu einer zusätzlichen Steigerung unserer Stundenverrechnungssätze und Reinigungspauschalen zum 01. Oktober 2022 in Höhe von

  • plus 3,31% in der Lohngruppe 1 und
  • plus 2,51% in der Lohngruppe 6

Bei Fragen zum neuen Branchenmindestlohn, oder den daraus resultierenden preislichen Veränderungen an Ihren Reinigungsverträgen, bitten wir um Ihren Anruf, oder um eine Nachricht per Mail.

Beste Grüße aus Kaiserslautern

Christian Knoll & Richard Föhre

 

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