Sehr geehrter Kunde, die aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere die hierin verankerten Kontroll- und Dokumentationspflichten, die Kontrolle des tagesaktuellen Teststatus unserer Beschäftigten stellt nicht nur für unser Unternehmen, sondern für die gesamte Branche der Gebäudedienstleister eine nahezu unüberwindbare Hürde dar. Wir als Unternehmen erbringen unsere Dienstleistung in den Objekten unserer Kunden und sind damit dezentral…
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Schützen Sie Ihre Familie, Freunde, Kunden und Kollegen!
Bitte besuchen Sie mindestens 1x wöchentlich die örtlichen Schnelltest-Zentren und lassen Sie sich kostenlos auf SARS-CoV2 testen.
Helfen Sie mit, Infektionsketten zu unterbrechen und die steigenden Inzidenzwerte zu bremsen!
Alle Testzentren in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
Reinigung und Hygienemaßnahmen als betriebliche Fixkosten
Im Rahmen der Überbrückungshilfen II und III zählen alle vertraglich geregelten Tätigkeiten, wie beispielsweise die Unterhaltsreinigung, zu den Fixkosten, welche Sie bis zu 90% erstattet (subventioniert) werden, wenn ein Umsatzverlust von mindestens 80% zu verzeichnen ist.
Weitere Information des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks finden Sie hier.