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Die News aus den Unternehmen

Reinigung bringt Watt

Auch wenn einige Hersteller behaupten, dass Photovoltaikanlagen selbstreinigend seien - das Gegenteil ist der Fall!

Es ist keine Seltenheit, dass sich bereits im ersten Jahr nach der Installation die Energieerträge um bis zu 20% verringern!

Verschmutzungen durch Witterungs- und Umwelteinflüsse stören den Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen ganz erheblich. Die in Wolken und Atmosphäre schwebenden Schmutz-, Staub- oder Ölpartikel werden durch Niederschläge gebunden und lagern sich auf den Modulen ab. Zwar entfernt der Regen einen gewissen Teil der vorhandenen Verschmutzung, trägt aber auch kontinuierlich neue Schmutzpartikel auf. In der Folge wird das Sonnenlicht durch die Schmutzschicht abgehalten und reflektiert. Die Effizienz der gesamten Anlage und Ihr Ertrag sinken merklich.

Bei den weitaus meisten Photovoltaikanlagen sollte ein Reinigungsintervall von 24 Monaten eingehalten werden. Es gibt jedoch auch einige wenige Anlagen - in Abhängigkeit des Neigungswinkels und des regionalen Verschmutzungsgrads - bei denen ein längerer Intervall in Betracht gezogen werden kann.

Werterhalt Ihrer Photovoltaikanlage!

Dank unserer portablen Systeme für die Nutzung der Reinwasser-Technologie, welche zu den sichersten, effizientesten und schnellsten Methoden der professionellen Reinigung von Photovoltaikanlagen gehören, können wir den Aufwand reduzieren und erzielen glasklare Ergebnisse.

Die Reinwasser-Technologie basiert auf der Deionisierung des Wassers. Hierbei strömt das Leitungswasser durch einen Ionenaustauscher, wodurch diesem die Mineralien entzogen werden. Die Reinigung erfolgt umweltschonend und rückstandsfrei, zumeist ohne Reinigungsmittel. Sollte - bei bestimmten Verschmutzungsarten - der Einsatz von Reinigungsmitteln doch notwendig werden, so setzen wir ausschließlich GreenCare-Produkte mit entsprechenden Öko-Testaten ein.

Musterberechnung: PV-Anlage 50 m² / 11,61 kWp (Stand: März 2024)

Die Leistung 11,61 kWp entspricht umgerechnet einer maximalen jährlichen Stromproduktion von 11610 kWh. Bei einem angenommen jährlichen Eigenverbrauch von 3500 kWh werden die restlichen 8110 kWh eingespeist.

Auf Basis des günstigsten Tarifs der Pfalzwerke Kaiserslautern ergeben sich kalkulatorische Kosten für den Eigenverbrauch in Höhe von € 979,30 pro Jahr*. Hinzuzurechnen ist die Einspeisevergütung, welche aktuell 8,11 Cent pro kWh beträgt. Hieraus errechnet sich ein jährlicher Einspeiseertrag in Höhe von € 657,72. In Summe ergeben sich somit Einsparungen/Erträge in Höhe von € 1637,02 jährlich.

Bei einer verschmutzungsbedingten Leistungsreduzierung von 20 % und einem gleichbleibenden jährlichen Eigenverbrauch von 3500 kWh, ergibt sich ein Verlust von € 188,31 pro Jahr**.


*) Quelle: https://www.pfalzwerke.de/privatkunden (27,98 Cent je kWh)
**) Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/versorgung/solaranlage-reinigung


Wir suchen Gebäudereiniger (m/w/d)

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Zur Unterstützung unseres Bereichs Sonderreinigung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt

GLAS- & GEBÄUDEREINIGER (M/W/D)

Was wir Ihnen anbieten können:

  • ein nicht alltägliches und sehr abwechslungsreiches Arbeitsumfeld bei einem der führenden Gebäudereiniger im Südwesten Deutschlands 
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Ihre Aufgaben:

  • Sonderreinigung
  • Glas-, Rahmen- und Jalousienreinigung
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Ihre schriftliche Bewerbung per eMail richten Sie bitte an:


Wir weisen darauf hin, dass wir postalisch eingereichte Bewerbungen nicht zurück schicken!

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Preisanpassung Schmutzfangmatten-Service

Aufgrund gestiegener Personal-, Energie- und Transportkosten müssen die Preise für den Schmutzfangmatten-Service zum 01.01.2024 angepasst werden. Mit einer pauschalen Steigerung in Höhe von 8,9% ist es uns gelungen, die Preisanpassung auf einem überschaubaren Niveau zu halten.
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Tarifinformation

Neuer Tarifabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk!

Neuer Branchenmindestlohn ab 01. Oktober 2022

Im Folgenden möchten wir Sie über den neuen Tarifabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk und der damit einhergehenden Preisanpassung aller aktuellen Aufträge gemäß Ihrer vertraglichen Vereinbarung zum 01. Oktober 2022 informieren.

Als notwendige Reaktion auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um 22,2% (in zwei Stufen) auf 12,00 Euro zum 01.10.2022, haben die Tarifpartner im Gebäudereiniger-Handwerk ebenfalls zum 01.10.2022 einen neuen, ablösenden Mindestlohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung abgeschlossen. Dies war erforderlich, um den bisherigen Abstand des gesetzlichen Branchenmindestlohns zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu wahren.

Der neue Mindestlohntarifvertrag beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen in zwei Stufen ab dem 01.10.2022 mit einer Laufzeit von 27 Monaten bis 31.12.2024.

Für die Mindestlohngruppen 1 und 6 gelten ab dem 01.10.2022 folgende Tariferhöhungen:

Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung):

  • plus 12,55% zum 01.10.2022
  • plus   3,85% zum 01.01.2024

Lohngruppe 6 (Glas- und Sonderreinigungen):

  • plus 9,39% zum 01.10.2022
  • plus 3,09% zum 01.01.2024

Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird durch die Allgemeinverbindlichkeit verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne zu zahlen. Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) geprüft. Ein Verstoß hat u.a. sehr hohe Bußgelder und ggfls. sogar Haftstrafen zur Folge.

 

Zusätzliche Lohnneben- und auftragsbezogene Kosten

Lohnneben- und auftragsbezogene Kosten entstehen weiterhin durch die neuen Gleitzonenregelungen bei Midi-Jobs, sowie den immens gestiegenen Aufwendungen in den Bereichen Energie, Fuhrpark, Material, sowie Maschinen und Geräten.

Diese Kosten führen zu einer zusätzlichen Steigerung unserer Stundenverrechnungssätze und Reinigungspauschalen zum 01. Oktober 2022 in Höhe von

  • plus 3,31% in der Lohngruppe 1 und
  • plus 2,51% in der Lohngruppe 6

Bei Fragen zum neuen Branchenmindestlohn, oder den daraus resultierenden preislichen Veränderungen an Ihren Reinigungsverträgen, bitten wir um Ihren Anruf, oder um eine Nachricht per Mail.

Beste Grüße aus Kaiserslautern

Christian Knoll & Richard Föhre