Aufgrund einer neuen gesetzlichen Bestimmung zum Arbeitsschutz, dürfen Leiterarbeiten künftig nur noch bis zu einer maximalen Höhe von 5 Metern ausgeführt werden. Dies bedeutet für das Gebäudereinigerhandwerk im Bereich der Glas- und Fassadenreinigung, oder sonstigen Höhenarbeiten, einen vermehrten Einsatz von Hubarbeitsbühnen und sonstigen Steighilfen. Nach der eingehenden Analyse des bisherigen und vor allem des künftigen…
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