Schlagwort-Archive: Hubarbeitsbühne

Mit uns kommen Sie hoch hinaus … bis auf 24 Meter!

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Bestimmung zum Arbeitsschutz, dürfen Leiterarbeiten künftig nur noch bis zu einer maximalen Höhe von 5 Metern ausgeführt werden. Dies bedeutet für das Gebäudereinigerhandwerk im Bereich der Glas- und Fassadenreinigung, oder sonstigen Höhenarbeiten, einen vermehrten Einsatz von Hubarbeitsbühnen und sonstigen Steighilfen. Nach der eingehenden Analyse des bisherigen und vor allem des künftigen…
Mehr lesen