Informationen zur Ausschreibungspraxis

Die Dienstleistungserbringung in der Gebäudereinigung ist – wie in anderen Branchen auch – bestimmt durch eine Vielzahl an Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Im Bereich der Verwaltung, also in der Unternehmenszentrale oder im Stammhaus.

Die objektgerechte und rechtlich einwandfreie Ausschreibung stellt erhebliche Anforderungen an die Verantwortlichen. Die Vorgaben der Ausschreibung müssen leistungs- und objektspezifisch ausgearbeitet werden, sodass die Anbieter qualifizierte, vergleichbare, transparente und nachvollziehbare Angebote einreichen. Die RAL Gütegemeinschaft hat hierzu Vergabehandbücher für viele Branchen und Einrichtungen erstellt.

So besitzt zum Beispiel in einem Krankenhaus die Hygiene aufgrund des besonderen Patientengutes (Menschen mit Beeinträchtigung des Immunsystems) sowie des in diesem Zusammenhang gehäuften Auftretens von Mikroorganismen, denen Patienten, Personal und Besucher ausgesetzt sind, einen besonderen Stellenwert!

Eine qualitativ hochwertige Altenheimreinigung führt zu Werterhalt und Sauberkeit, ist zugleich die beste Infektionsprävention und unterstützt in wesentlichem Maße das Wohlbefinden der Bewohner. Bereits mit der professionellen Planung und Durchführung des Vergabeprozesses von Reinigungsdienstleistungen kann das Qualitätskriterium „Hygiene in Altenheimen" entscheidend mitgeprägt werden!

Der Sauberkeit und Hygiene in allgemeinen Verwaltungs- und Bürogebäuden kommt ebenfalls eine besondere Bedeutung zu. Das Umfeld, in dem Ihre Mitarbeiter und Kollegen arbeiten, hat Einfluss auf deren Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

Die Vergabehandbücher zu diesen und vielen weiteren Ausschreibungen wie zum Beispiel die Reinigung von Schulen, Hol- und Bringdiensten, Baureinigungen, oder auch Fassadenreinigungen finden Sie auf der Internetseite www.gggr.de

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