Hinweisgeberschutzgesetz

Als Handwerksbetrieb nehmen wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen sehr ernst und informieren hiermit über die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz.

Wir haben uns dazu entschlossen die interne Meldestelle bei der gemeinsamen Meldestelle für das Handwerk im Dienstleistungszentrum Handwerk einzurichten. Dadurch wird sichergestellt, dass potenzielle Meldungen absolut vertraulich überprüft sowie geeignete Folgemaßnahmen getroffen werden können.


Die Hinweisgeberstelle ist unter den nachfolgenden Kontaktdaten zu erreichen.

Dienstleistungszentrum Handwerk

Hinweisgeberstelle

Ludwigsplatz 10

67059 Ludwigshafen am Rhein

hinweisgeber@dlz-handwerk.de


Wie läuft das Meldeverfahren bei der Hinweisgeberstelle ab?

  1. Als Hinweisgeber erhalten Sie eine Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen.
  2. Der Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes wird durch  Juristen geprüft.
  3. Danach erhalten Sie Feedback ob der Anwendungsbereich eröffnet ist und Sie erhalten ggfs. einen direkten Ansprechpartner um bei Fragen in Kontakt bleiben zu können.
  4. Es erfolgt eine summarische Prüfung der Stichhaltigkeit des Hinweises.
  5. Evtl. Nachfragen nach weiteren Informationen können geklärt werden.
  6. Mögliche Folgemaßnahmen durch das Dienstleistungszentrum Handwerk
    • Interne Untersuchungen
    • Verweis an andere Stelle
    • Verfahrenseinstellung bei Beweismangel oder andere Gründe
    • Abgabe an zuständige Stelle bei dem Unternehmen oder einer Behörde
  7. Zum Abschluss erhalten Sie eine Rückmeldung über Folgemaßnahmen mit Begründung.